Ihr Stifterdarlehen

Zinsen für das Engagement junger Menschen – Zinsen für unsere demokratische Zukunft

Es ist verständlich, dass Sie sich für die Wechselfälle des Lebens absichern möchten, später wird das Geld vielleicht für die notwendig gewordene Renovierung des eigenen Hauses benötigt oder für eine angemessene Begleitung im hohen Alter. Mit einem kündbaren Darlehen bei der Jugendstiftung Baden-Württemberg erreichen Sie beides: Sie können einen wesentlichen Beitrag leisten, junge Menschen in ihrem Engagement im Gemeinwesen und für wichtige Zukunftsziele zu unterstützen, gleichzeitig erhalten Sie aber Ihre finanzielle Sicherheit für Notwendiges und für Notfälle. Lassen Sie einfach Ihr Vermögen für junge Menschen, die sich engagieren, arbeiten!

Es ist einfach:

Sie schließen mit uns einen Darlehensvertrag und überlassen einen Betrag von mindestens 25.000 Euro.  Die Jugendstiftung legt das Geld sorgfältig an, mit den Kapitalerträgen fördern wir die Anliegen, Vorhaben und Projekte junger Menschen im Bereich Umwelt, gesellschaftliche Teilhabe und Menschenrechtsbildung.  Ihr  Darlehen wirkt dabei direkt und kann – wenn Sie es wünschen – gerne namentlich für einzelne Aktionen und Projekte als Fördergrundlage direkt genannt werden.

Benötigen Sie Ihr Geld nicht mehr zurück, fällt die Summe im Todesfall dem Stiftungskapital der Jugendstiftung zu und bleibt dort auf ewig erhalten. Falls Sie es wünschen, auch als Namensstiftung. Damit kann Ihr Geld auch in der Folge im Sinne des Engagements junger Menschen kontinuierlich weiterarbeiten.

Falls Sie Ihr eingesetztes Guthaben zurück benötigen, können Sie das Darlehen (erstmals nach 24 Monaten) mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Die Jugendstiftung Baden-Württemberg überweist die Darlehenssumme dann auf ein von Ihnen genanntes Konto zurück.

Sie wünschen weitere Informationen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Am Telefon sprechen Sie mit Frau Möller.  0 70 42 / 83 17 – 0

moeller@jugendstiftung.de

 

Übrigens: Stifterdarlehen sind steuerfrei und sicher

Während Sie für Guthabenzinsen Steuern zahlen müssen, sind die Erträge für Stiftungen steuerfrei. Denn die Jugendstiftung Baden-Württemberg ist gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit. Das gleiche gilt für die Erbschaftsteuer: Stiftungen zahlen keine Steuern auf ererbtes Vermögen.

Gerne können Sie Ihr Darlehenskapital jederzeit in eine Zustiftung umwandeln und damit auch steuerlich geltend machen. Der Staat belohnt so stifterisches Engagement und Sie haben die Möglichkeit, eine echte Namenstiftung (eine Stiftung, die Ihren Namen trägt) unter dem Dach der Jugendstiftung zu gründen.

Unsere Geldanlageformen wählen wir nach Nachhaltigkeitskriterien aus, die auch für die Banken gelten, mit denen wir zusammenarbeiten. Unsere Hausbank ist die Evangelische Bank, die nur zertifizierte und geprüfte Angebote an uns richtet. Das gleiche gilt für die Bank für Sozialwirtschaft (BfS), die uns bei Stifterdarlehen berät und den vertraglichen Rahmen absichert. Wichtig: Die BfS bürgt für Ihre Einlage. Sie haben also keinerlei Haftungsrisiko.

Drei Schritte für das Engagement junger Menschen:

  1. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir informieren Sie persönlich und individuell.
  2. Sie erhalten von uns einen Darlehensvertrag zusammen mit einer Bankbürgschaft: Ihrer Geld-zurück-Garantie.
  3. Wir informieren Sie regelmäßig digital und über unsere Zeitschrift ProjektArbeit über die Projekte der Jugendstiftung.